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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Betreiberinformationen:
Vertragspartner ist die klickwerk GmbH.
Sehr geehrte Kunden,
für unsere Geschäftsbeziehungen gelten die nachfolgenden AGB's. Diese müssen von Ihnen akzeptiert werden, wenn Sie Produkte aus unserem Internetangebot bestellen.
1. Allgemeines
1.1. Die Firma klickwerk GmbH liefert ausschließlich zu nachstehenden Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten auch dann, wenn bei einem späteren Geschäft auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen von Käufern gelten nur, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben.
2. Verkaufspreise
2.1. Die Berechnung der Ware erfolgt zu den am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preisen.
2.2. Wird jedoch eine Lieferfrist von mehr als 3 Monaten ab dem Tag unserer Auftragsbestätigung vereinbart oder kann die Lieferung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen erst später als 3 Monate ab Auftragsbestätigung erfolgen, so sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung geltenden Preise zu berechnen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Unsere Rechnungen sind vor Lieferung abzugsfrei zur Zahlung fällig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
3.2. Wir sind berechtigt, bei Zahlung nach Fälligkeit 5% Zinsen über dem Bundesbankdiskontsatz, sowie 5,00 € für jede Mahnung zu berechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, daß uns kein oder geringerer Schaden entstanden ist. Gerät der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, werden alle unsere Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zu sofortiger Zahlung fällig. Zu weiteren Lieferungen sind wir nur gegen Vorkasse verpflichtet.
3.3. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nach unserem freien Ermessen und nur zahlungshalber.
4. Aufrechnung und Zurückbehaltung
4.1. Das Recht des Käufers zur Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Ausschluß zur Zurückbehaltung gilt auch dann nicht, wenn der Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
4.2. Ist der Käufer Vollkaufmann, steht ihm weder die Einrede des nicht erfüllten Vertrags, noch das Zurückbehaltungsrecht wegen evtl. Gegenansprüche zu.
5. Lieferungsverhinderung
5.1. Wir sind bemüht, vereinbarte Lieferfristen pünktlich einzuhalten. Wird die verkaufte Ware beschlagnahmt oder werden wir durch hoheitliche Maßnahmen oder Ereignisse höherer Gewalt an der Lieferung gehindert oder ohne unser Verschulden von unseren Vorlieferanten nicht beliefert, sind wir von der Leistungspflicht befreit oder können die Lieferung bis nach Beseitigung der Behinderung aufschieben.
5.2. Im Falle des Verzugs oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung steht dem Käufer, soweit uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ein Schadensersatzanspruch nur hinsichtlich der unmittelbaren Schäden und in Höhe von bis zur Hälfte der Auftragssumme ohne MwSt. Ist der Käufer Vollkaufmann, so steht ihm im Falle des Verzuges oder der Unmöglichkeit der Leistung ein Schadensersatzanspruch nicht zu, es sei denn, uns ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer einzelne Rechnungen bezahlt hat.
6.2. Der Käufer ist berechtigt, über die Eigentumsvorbehaltsware im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr zu verfügen, sofern nicht zwischen ihm und seinem Kunden hinsichtlich der Forderungen aus der Lieferung ein Abtretungsausschluss vereinbart ist.
6.3. Veräussert der Käufer die Eigentumsvorbehaltsware oder geht das Eigentum an dieser durch Verbindung oder Vermischung auf Dritte über, so tritt er für diesen Fall schon hiermit seine Forderung gegen den Dritten an uns ab. Veräussert der Dritte die Ware zusammen mit anderen Gegenständen zu einem Gesamtpreis, so gilt derjenige Teil der Gesamtforderung an uns abgetreten, der der Höhe unserer Forderung aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer entspricht.
6.4. Für den Fall, dass der Käufer unter Verarbeitung der Ware eine neue bewegliche Sache herstellt, überträgt der Käufer das Eigentum an der neu hergestellten Sache zur Sicherung unserer Forderung aus der Geschäftsverbindung auf uns, wobei zwischen dem Käufer und uns Einigkeit darüber besteht, dass der Käufer die neu hergestellte Sache für uns verwahrt. Unser Sicherungseigentum erlischt, sobald unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung vom Käufer bezahlt sind.
6.5. Der Käufer verpflichtet sich, die Eigentumsvorbehaltsware vor vollständiger Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen weder mit Rechten Dritten zu belasten, noch einem Anderen zur Sicherung zu übereignen. Er verpflichtet sich, uns sofort zu benachrichtigen, wenn die Ware für Dritte gepfändet oder sonstige Rechte an ihr geltend gemacht werden. Der Käufer hat uns die zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und seine Unterlagen zu getreuen Händen zu überlassen. Sämtliche Interventionskosten trägt der Käufer.
6.6. Der Käufer ist berechtigt, die Freigabe der Sicherheiten zu verlangen, wenn ihr realisierbarer Wert 20% der zu sichernden Forderung übersteigt.
6.7. Wir sind berechtigt, auf die zurückgenommene Waren ohne Nachweis, Abschläge bis zu 20% vom Rechnungsbetrag vorzunehmen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass keine oder eine wesentliche Wertminderung entstanden ist. Der Käufer ist uns für jede Art der weitergehenden Wertminderung, die die gelieferte Ware bei ihm erleidet, ersatzpflichtig.
7. Versendungsgefahr
7.1. Die Beförderung der Ware vom Lieferwerk bzw. ab Lager Hersteller zum Bestimmungsort des Käufers erfolgt auf dessen Rechnung.
8. Gewährleistung
8.1 Für Mängel der gelieferten Waren leisten wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Käufers Gewähr wie folgt:
Wir sind berechtigt, Mängel durch mehrmalige Nachbesserungen oder, nach unserer Wahl gegen Rückgabe der mangelhaften Ware, durch Ersatzlieferung zu beseitigen. Schlagen die Nachbesserungen fehl, bleibt dem Käufer das Recht zur Minderung oder Wandelung vorbehalten.
8.2. Die Gewährleistung ist im Falle offensichtlichen Mangels ausgeschlossen, wenn der Käufer diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang schriftlich bei uns rügt. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist die Gewährleistung ausgeschlossen für alle Mängel, die bei pflichtmässiger Untersuchung feststellbar sind und uns gegenüber nicht innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang schriftlich gerügt werden.
8.3. Unberührt bleibt ein evtl. Anspruch des Käufers auf Schadensersatz wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaft.
8.4. Über die vorstehende Regelung hinaus leisten wir für die von uns gelieferten Waren, einwandfreie Installation vorausgesetzt, für Material- oder Herstellungsfehler Gewähr, wenn und soweit wir diese von unserem Lieferanten erhalten. Die Gewährfrist beträgt insoweit 2 Jahren ab Lieferung vom Werk. Ausgenommen hiervon sind Verbrauchsstoffe.
8.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen als der vereinbarten Ware.
8.6. Daten, Angaben, Abbildungen, Beschreibungen und Masse sind unverbindlich und dienen nur der Veranschaulichung. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Gewährleistung.
9. Haftung
9.1. Unbeschadet der Regelungen in Ziffern 5.2 und 8.3 haften wir lediglich für Schäden wegen grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
9.2. Für Schäden aus unerlaubter Handlung haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Baden-Baden.
10.2. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag, auch für Scheck- und Wechselklagen ist Baden-Baden, wenn der Käufer Vollkaufmann ist oder nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.
10.3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.
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Sehr geehrte Kunden,
für unsere Geschäftsbeziehungen gelten die nachfolgenden AGB's. Diese müssen von Ihnen akzeptiert werden, wenn Sie Produkte aus unserem Internetangebot bestellen.
1. Allgemeines
1.1. Die Firma klickwerk GmbH liefert ausschließlich zu nachstehenden Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten auch dann, wenn bei einem späteren Geschäft auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen von Käufern gelten nur, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben.
2. Verkaufspreise
2.1. Die Berechnung der Ware erfolgt zu den am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preisen.
2.2. Wird jedoch eine Lieferfrist von mehr als 3 Monaten ab dem Tag unserer Auftragsbestätigung vereinbart oder kann die Lieferung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen erst später als 3 Monate ab Auftragsbestätigung erfolgen, so sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung geltenden Preise zu berechnen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Unsere Rechnungen sind vor Lieferung abzugsfrei zur Zahlung fällig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
3.2. Wir sind berechtigt, bei Zahlung nach Fälligkeit 5% Zinsen über dem Bundesbankdiskontsatz, sowie 5,00 € für jede Mahnung zu berechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, daß uns kein oder geringerer Schaden entstanden ist. Gerät der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, werden alle unsere Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zu sofortiger Zahlung fällig. Zu weiteren Lieferungen sind wir nur gegen Vorkasse verpflichtet.
3.3. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nach unserem freien Ermessen und nur zahlungshalber.
4. Aufrechnung und Zurückbehaltung
4.1. Das Recht des Käufers zur Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Ausschluß zur Zurückbehaltung gilt auch dann nicht, wenn der Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
4.2. Ist der Käufer Vollkaufmann, steht ihm weder die Einrede des nicht erfüllten Vertrags, noch das Zurückbehaltungsrecht wegen evtl. Gegenansprüche zu.
5. Lieferungsverhinderung
5.1. Wir sind bemüht, vereinbarte Lieferfristen pünktlich einzuhalten. Wird die verkaufte Ware beschlagnahmt oder werden wir durch hoheitliche Maßnahmen oder Ereignisse höherer Gewalt an der Lieferung gehindert oder ohne unser Verschulden von unseren Vorlieferanten nicht beliefert, sind wir von der Leistungspflicht befreit oder können die Lieferung bis nach Beseitigung der Behinderung aufschieben.
5.2. Im Falle des Verzugs oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung steht dem Käufer, soweit uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ein Schadensersatzanspruch nur hinsichtlich der unmittelbaren Schäden und in Höhe von bis zur Hälfte der Auftragssumme ohne MwSt. Ist der Käufer Vollkaufmann, so steht ihm im Falle des Verzuges oder der Unmöglichkeit der Leistung ein Schadensersatzanspruch nicht zu, es sei denn, uns ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer einzelne Rechnungen bezahlt hat.
6.2. Der Käufer ist berechtigt, über die Eigentumsvorbehaltsware im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr zu verfügen, sofern nicht zwischen ihm und seinem Kunden hinsichtlich der Forderungen aus der Lieferung ein Abtretungsausschluss vereinbart ist.
6.3. Veräussert der Käufer die Eigentumsvorbehaltsware oder geht das Eigentum an dieser durch Verbindung oder Vermischung auf Dritte über, so tritt er für diesen Fall schon hiermit seine Forderung gegen den Dritten an uns ab. Veräussert der Dritte die Ware zusammen mit anderen Gegenständen zu einem Gesamtpreis, so gilt derjenige Teil der Gesamtforderung an uns abgetreten, der der Höhe unserer Forderung aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer entspricht.
6.4. Für den Fall, dass der Käufer unter Verarbeitung der Ware eine neue bewegliche Sache herstellt, überträgt der Käufer das Eigentum an der neu hergestellten Sache zur Sicherung unserer Forderung aus der Geschäftsverbindung auf uns, wobei zwischen dem Käufer und uns Einigkeit darüber besteht, dass der Käufer die neu hergestellte Sache für uns verwahrt. Unser Sicherungseigentum erlischt, sobald unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung vom Käufer bezahlt sind.
6.5. Der Käufer verpflichtet sich, die Eigentumsvorbehaltsware vor vollständiger Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen weder mit Rechten Dritten zu belasten, noch einem Anderen zur Sicherung zu übereignen. Er verpflichtet sich, uns sofort zu benachrichtigen, wenn die Ware für Dritte gepfändet oder sonstige Rechte an ihr geltend gemacht werden. Der Käufer hat uns die zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und seine Unterlagen zu getreuen Händen zu überlassen. Sämtliche Interventionskosten trägt der Käufer.
6.6. Der Käufer ist berechtigt, die Freigabe der Sicherheiten zu verlangen, wenn ihr realisierbarer Wert 20% der zu sichernden Forderung übersteigt.
6.7. Wir sind berechtigt, auf die zurückgenommene Waren ohne Nachweis, Abschläge bis zu 20% vom Rechnungsbetrag vorzunehmen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass keine oder eine wesentliche Wertminderung entstanden ist. Der Käufer ist uns für jede Art der weitergehenden Wertminderung, die die gelieferte Ware bei ihm erleidet, ersatzpflichtig.
7. Versendungsgefahr
7.1. Die Beförderung der Ware vom Lieferwerk bzw. ab Lager Hersteller zum Bestimmungsort des Käufers erfolgt auf dessen Rechnung.
8. Gewährleistung
8.1 Für Mängel der gelieferten Waren leisten wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Käufers Gewähr wie folgt:
Wir sind berechtigt, Mängel durch mehrmalige Nachbesserungen oder, nach unserer Wahl gegen Rückgabe der mangelhaften Ware, durch Ersatzlieferung zu beseitigen. Schlagen die Nachbesserungen fehl, bleibt dem Käufer das Recht zur Minderung oder Wandelung vorbehalten.
8.2. Die Gewährleistung ist im Falle offensichtlichen Mangels ausgeschlossen, wenn der Käufer diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang schriftlich bei uns rügt. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist die Gewährleistung ausgeschlossen für alle Mängel, die bei pflichtmässiger Untersuchung feststellbar sind und uns gegenüber nicht innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang schriftlich gerügt werden.
8.3. Unberührt bleibt ein evtl. Anspruch des Käufers auf Schadensersatz wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaft.
8.4. Über die vorstehende Regelung hinaus leisten wir für die von uns gelieferten Waren, einwandfreie Installation vorausgesetzt, für Material- oder Herstellungsfehler Gewähr, wenn und soweit wir diese von unserem Lieferanten erhalten. Die Gewährfrist beträgt insoweit 2 Jahren ab Lieferung vom Werk. Ausgenommen hiervon sind Verbrauchsstoffe.
8.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen als der vereinbarten Ware.
8.6. Daten, Angaben, Abbildungen, Beschreibungen und Masse sind unverbindlich und dienen nur der Veranschaulichung. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Gewährleistung.
9. Haftung
9.1. Unbeschadet der Regelungen in Ziffern 5.2 und 8.3 haften wir lediglich für Schäden wegen grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
9.2. Für Schäden aus unerlaubter Handlung haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Baden-Baden.
10.2. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag, auch für Scheck- und Wechselklagen ist Baden-Baden, wenn der Käufer Vollkaufmann ist oder nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.
10.3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.
